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   OLG Düsseldorf, 27.08.2002 - I-4 U 32/01   

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https://dejure.org/2002,3631
OLG Düsseldorf, 27.08.2002 - I-4 U 32/01 (https://dejure.org/2002,3631)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.08.2002 - I-4 U 32/01 (https://dejure.org/2002,3631)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. August 2002 - I-4 U 32/01 (https://dejure.org/2002,3631)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch aus Versicherungsvertrag; Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigenobliegenheit; Verschweigen einer ärztlichen Behandlung bei Abschluss einer Lebensversicherung; Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

  • Judicialis

    VVG § 16 Abs. 1; ; VVG § 17 Abs. 1; ; VVG § 21; ; VVG § 22; ; BGB § 122; ; BGB § 123; ; BGB § 142

  • rewis.io
  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16 Abs. 1; VVG § 17 Abs. 1; VVG § 21; VVG § 22; BGB § 122; BGB § 123; BGB § 142
    Wirksamer Rücktritt wegen Verschweigens einer behandelten Hypertonie bei Antragstellung nach dem Tod des VN aus ungeklärter Ursache L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücktritt des Versicherers von Risikolebensversicherung nach dem Tod des Versicherten bei Verschweigen der Einnahme blutdrucksenkender Mittel duch den Versicherten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 988
  • r+s 2005, 164
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.11.1990 - IV ZR 113/89

    Falsche Angaben über Gesundheitsstörungen beim Abschluß eines Vertrags über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2002 - 4 U 32/01
    Dies setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer sich bewusst sein muss, dass der Versicherer seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er die Wahrheit offenbare (vgl. BGH NJW-RR 1991, 411, 412).
  • OLG Hamm, 19.06.1991 - 20 U 13/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2002 - 4 U 32/01
    Damit lag es für den Ehemann der Klägerin bei Antragstellung auf der Hand, dass die Behandlungen im Zusammenhang mit dem Bluthochdruck für die Entschließung der Beklagten, den Antrag auf Abschluss der Lebensversicherung anzunehmen, von Bedeutung sein könnten (vgl. OLG Hamm, MDR 1991, 946; Senat r+s 1997, 126).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.1995 - 4 U 78/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2002 - 4 U 32/01
    Damit lag es für den Ehemann der Klägerin bei Antragstellung auf der Hand, dass die Behandlungen im Zusammenhang mit dem Bluthochdruck für die Entschließung der Beklagten, den Antrag auf Abschluss der Lebensversicherung anzunehmen, von Bedeutung sein könnten (vgl. OLG Hamm, MDR 1991, 946; Senat r+s 1997, 126).
  • OLG Saarbrücken, 14.06.2006 - 5 U 697/05

    Voraussetzungen für einen Rücktritt des Versicherers gemäß § 16 Abs. 2 VVG

    Es kann als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, dass Bluthochdruck, auch in nur leicht ausgeprägter Form, im Laufe der Zeit zu Gefäßveränderungen führen und das Infarktrisiko erhöhen kann (vgl. BGH, VersR 1994, S. 711 ff; OLG Düsseldorf, RuS 2005, 164 ff).
  • LG Köln, 14.10.2009 - 26 O 219/08

    Ein berufsunfähiger Polizeikommissar erhält bei Verschweigen

    So erkennt die Rechtsprechung eine Gefahrerheblichkeit für den Fall von Bluthochdruck an, selbst wenn dieser durch Medikamente aussichtsreich behandelt werden kann (OLG Karlsruhe VersR 1992, 1251; OLG Karlsruhe, Urteil v. 30.06.2005, 12 U 47/05; OLG Düsseldorf, 27.08.2002, r+s 2005, 164 = VersR 2004, 988; OLG Saarbrücken, Urteil v. 13.12.2000, VersR 2001, 751), bei psychischen Beschwerden (OLG Hamm r+s 2005, 226; OLG Koblenz, Urteil v. 27.09.2002, 10 U 1775/00) sowie allgemein beim Auftreten einer Vielzahl von Einzelsymptomen, die auf eine ernsthafte Erkrankung schließen lassen (OLG Köln, VersR 2004, 1255).
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